„Signalwirkung für die Kirchenasylbewegung“

Freispruch im Kirchenasylverfahren des Benediktinermönchs Br. Abraham Sauer

Pressemitteilung vom 28. April 2021 des Ökumenischen Netzwerks Asyl in der Kirche in NRW, in dem wir als ITP mitarbeiten:

Bruder Abraham Sauer aus der Abtei Münsterschwarzach ist am 26. April 2021 vom Amtsgericht Kitzingen (Bayern) freigesprochen worden. Der Mönch war angeklagt worden, weil er geflüchteten Menschen Kirchenasyl gewährt hatte, die Staatsanwaltschaft hatte die Verurteilung gefordert. Das „Ökumenisches Netzwerk Asyl in der Kirche in NRW e.V.“ begrüßt das Urteil als wegweisend für die Kirchenasylbewegung, auch außerhalb Bayerns.

Mit großer Freude haben wir die Entscheidung im ersten Verfahren aufgenommen, in dem sich ein Mönch für die Gewährung von Kirchenasyl vor einem bayerischen Gericht verantworten musste,“ so Joachim Poggenklaas, evangelischer Pfarrer und im Vorstand des „Ökumenischen Netzwerks Asyl in der Kirche in NRW“.

Besonders hat uns gefreut, dass der Freispruch erfolgte, weil die Richterin anerkannt hat, dass es sich beim Kirchenasyl um einen Akt der Glaubens- und Gewissensfreiheit handelt, der nicht kriminalisiert werden darf.“

Dieses Urteil ist auch insofern bahnbrechend, weil es deutlich macht, dass es im Letzten nicht darum geht, dem Kirchenasyl einen eigenen Rechtsstatus zuzuweisen“, so der Theologe Benedikt Kern, der für das „Ökumenische Netzwerk Asyl in der Kirche in NRW“ in der Beratung von Kirchenasylen tätig ist.

Das Kirchenasyl beruft sich vielmehr auf Grund- und Menschenrechte, weil es die Menschenwürde von Geflüchteten schützt. Der Freispruch von Bruder Abraham Sauer sollte somit auch Signalwirkung für die Kirchenasylbewegung haben: wir lassen uns nicht von staatlichen Behörden vorschreiben, welchen Kriterien ein Kirchenasyl genügen muss, um anerkannt zu werden. Wir können uns mutig auf die eigene Glaubens- und Gewissensfreiheit berufen.“

Derzeit befinden sich 91 Menschen in NRW in 60 Kirchenasylen, davon sind 55 Dublin-Fälle. 70 Kirchenasyle wurden in den letzten 12 Monaten beendet, davon 70 (100%) erfolgreich.

Das „Ökumenische Netzwerk Asyl in der Kirche in NRW e.V.“ berät und unterstützt seit 1994 von Abschiebung betroffene Geflüchtete und Kirchengemeinden in Fragen des Kirchenasyls. Es gibt Geschäftsstellen in Bielefeld, Köln und Münster.